Ausgabe von kostenfreien FFP2- / KN95 Masken in der Gemeinde Moosach
Die vom Freistaat Bayern kostenfrei bereitgestellten Masken sind für Moosacher Bürger ab sofort in der Gemeindekanzlei Moosach während der üblichen Öffnungszeiten (donnerstags von 15.00 -18.00 Uhr) erhältlich.
Bezugsberechtigt sind:
- Besonders Bedürftige Personen ab dem 15. Lebensjahr
sofern diese Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie Obdachlose bzw. Nutzer von Tafeln sind. Die Vorlage eines Nachweisbelegs ist notwendig.
Nach Vorgaben des Gesundheitsministeriums werden einmalig 5 Masken ausgegeben.
- Pflegepersonen eines/r Pflegebedürftigen
gegen Vorlage eines Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades.
Nach Vorgaben des Gesundheitsministeriums werden einmalig 3 Masken ausgegeben.
Veröffentlicht: 21.01.2021