Informationen zum Betretungsrecht in der Natur

Für die Gemeinden des Landkreises Ebersberg

Stand 07.02.2023

Leider gibt es zahlreiche Beschwerden über querfeldeinlaufende Personen, Reiter und freilaufende Hunde.

Ziel ist ein verständnisvolles Miteinander von Naherholung (Spaziergänger mit und ohne Hund, Reiter usw.), Landwirtschaft und Naturschutz. Helfen Sie mit! Seien Sie aufmerksam und respektieren Sie die Belange anderer und die von Tieren und Pflanzen. Bitte nehmen Sie Ihren Hund an die Leine, lassen Sie ihn nicht in Äckern, Wiesen und Randsteifen entlang der Wege stöbern und entsorgen Hinterlassenschaften ordnungsgemäß. Übernehmen Sie Verantwortung dafür, dass das Tier in Ihrem Einflussbereich bleibt. Bleiben Sie vor allem während der Hauptbrutzeit unserer Vögel (ca. Mitte März bis Anfang Juli) auf den Wegen.

Grundsätzlich können alle Teile der freien Natur zum Zweck der Erholung von jedermann unentgeltlich betreten werden. Das Radfahren und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. Landwirtschaftlich genutzte Flächen (einschließlich Sonderkulturen) und gärtnerisch genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme sollte selbstverständlich sein. Gehen Sie mit Natur und Landschaft pfleglich um und beeinträchtigen Sie andere nicht unvermeidbar.

Genießen Sie unsere schöne Natur! Bleiben Sie dabei bitte auch mit Hund und Pferd auf den Wegen, vor allem während der Brut- und Aufwuchszeit.

Veröffentlicht: 14.02.2023
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