Breitbandausbau
Liebe Moosacherinnen und Moosacher, der Ausbau der Glasfaserinfrastruktur neigt sich dem Abschluss entgegen. Der Ausbau erfolgt durch die Firma Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH gefördert durch Haushaltsmittel der Gemeinde Moosach und das Freistaates Bayern.
Bei der Gemeinde gehen immer wieder Beschwerden ein, dass die vertraglich Vereinbarte Datenübertragungsrate nicht eingehalten wird, stark schwankt bzw. gedrosselt wurde.
Zur Dokumentation der, an Ihrem Festnetzanschluss, vorhandenen Übertragungsbandbreite empfehle ich das Vorgehen der Bundesnetzagentur.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Breitbandmessung/start.html
Ist mein Festnetz-Internetanschluss zu langsam?
Das können Sie selbst überprüfen. Führen Sie hierzu eine Einzelmessung mittels der Desktop-App durch. Die Einzelmessung ist gleichermaßen für Messungen von Anschlüssen mit geringen Datenübertragungsraten bis hin zu Gigabitanschlüssen ausgelegt. Die Messergebnisse werden in der App gespeichert und können somit jederzeit wieder eingesehen werden.
Um die gemessenen mit den mit Ihrem Anbieter vertraglich vereinbarten Datenübertragungsraten vergleichen und damit die Leistungsfähigkeit des jeweils zur Verfügung gestellten Internetanschlusses überprüfen zu können, werden die vertraglich vereinbarten Datenübertragungsraten im Download (Minimum, Maximum, normalerweise verfügbar) benötigt.
Der Tarif-Typ und die angegebenen Datenübertragungsraten werden häufig auch in der Rechnung, in der Auftragsbestätigung, im Produktinformationsblatt oder im Vertrag genannt.
Sie können auch Ihren Anbieter danach fragen. Die Anbieter nennen typischerweise die Zahlenwerte für die jeweilige Datenübertragungsrate oder drücken sie als Prozentwert der maximalen Datenübertragungsrate aus.
Gibt das Ergebnis der Einzelmessung Anhaltspunkte für eine nicht vertragskonforme Leistung Ihres Anbieters im Download, steht Ihnen das Desktop-App-Nachweisverfahren zur Verfügung. Im Rahmen des Nachweisverfahrens erfolgt die Durchführung einer Mindestanzahl von 20 Messungen als Messkampagne. Der Nachweis kann in der Argumentation gegenüber dem Anbieter genutzt werden.
Bitte beachten Sie für den Nachweis einer nicht-vertragskonformen Leistung die folgenden Punkte:
- Sie müssen mindestens zwanzig Messungen durchführen.
- Messen Sie an mindestens zwei unterschiedlichen Tagen.
- Die Messungen sollen sich im gleichen Umfang auf die beiden Tage verteilen, so dass mindestens zehn Messungen an einem Tag erfolgen.
- Testen Sie Ihren stationären Anschluss über eine LAN-Verbindung. Dafür schließen Sie Ihren Computer mit einem Netzwerkkabel an.
- Beachten Sie die technischen Hinweise zur Durchführung der Messungen.
- Bei der Messung sollten Sie alle Störfaktoren in der Endkundenumgebung ausschließen, z. B. parallelen Datenverkehr.
- Die Ergebnisse einer Messkampagne zeigen Ihnen die tatsächlich erreichte Datenübertragungsrate Ihres Internetanschlusses. Diese können Sie mit den vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate vergleichen.
- Am Ende einer Messkampagne erhalten Sie ein Protokoll mit allen Messergebnissen.
- Für die Annahme einer nicht vertragskonformen Leistung (erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Download-Geschwindigkeit) ist es ausreichend, wenn eine Abweichung in einem der Fälle vorliegt.
Eine nicht-vertragskonforme Leistung bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Download liegt vor, wenn:
- Nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 %der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
- Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht wird oder
- Die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird.
Wenn Sie mit der Messkampagne belegen können, dass Ihr Internetanschluss tatsächlich langsamer ist als im Vertrag vereinbart und die genannten Voraussetzungen für eine nicht vertragskonforme Leistung vorliegen, sollten Sie Ihren Anbieter schriftlich informieren und innerhalb einer angemessenen Frist zur Behebung des Problems auffordern.
Denken Sie daran, bis zur Klärung der Abweichung Ihre Rechnungen weiter zu bezahlen, auch wenn der Anbieter nicht leistet, was vertraglich vereinbart wurde. Wenn Sie offene Rechnungen nicht bezahlen, kann der Anbieter Ihren Anschluss (teilweise) sperren. Darüber hinaus können Ihnen Folgekosten wie z. B. Schadensersatzforderungen, Inkassogebühren entstehen. Ihr Anbieter geht davon aus, dass Sie bis zum Ende der Vertragslaufzeit Ihre Rechnungen bezahlen. (Quelle: Bundesnetzagentur)
Weitere Hinweise und Desktop-App unter: https://www.breitbandmessung.de
Die App gibt es für:
- Windows
- macOS
- Linux
Für die Gemeinde Moosach wäre es auch hilfreich, wenn Sie uns eventuell ermittelte Bandbreiteeinschränkungen unter folgender Mail-Adresse: r.bauer@moosach.info melden.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Bauer
Gemeinderat
Breitbandpate