Jugendschöffenwahl 2023

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Ebersberg hat 2023 eine Vorschlagliste für die Wahl von Jugendschöffinnen und Jugendschöffen beim Amtsgericht Ebersberg, sowie beim Landgericht München II für die Amtsperiode Januar 2024 bis Dezember 2028 zu beschließen.

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen üben das Richteramt entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen in vollem Umfang und unabhängig wie Berufsrichter aus.

Sie sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein, um durch diese Erfahrung eine Sichtweise in Strafverfahren einbringen zu können, die zu einem besseren Verständnis der Tat und der begleitenden Umstände führen können. Der zeitliche Umfang erstreckt sich auf durchschnittlich 12 Sitzungstage im Jahr.

An diesem wichtigen Ehrenamt interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Ebersberg werden gebeten sich bis zum 17.04.2023 bei ihrer Gemeinde oder im Kreisjugendamt Ebersberg (08092/823 319, Herrn Wacht) zu melden.

Gerne können Sie für Ihre Bewerbung folgendes Formular benutzen und ans Kreisjugendamt Ebersberg senden: https://schoeffenwahl2023.de/wp-content/uploads/Jugendschoeffe_Bewerbungsformular_2023.pdf

Weitere Infos unter: https://schoeffenwahl2023.de/

Veröffentlicht: 28.01.2023
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