Informationen zum Lärmschutz
Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten sollen nur zu folgenden Zeiten durchgeführt werden:
Montag bis Freitag zwischen 7 und 12 Uhr und 13 und 19 Uhr.
An Samstagen sollen die Zeiten zwischen 8 und 12 Uhr und 14 und 17 Uhr eingehalten werden.
Veröffentlicht: 19.07.2018