Neue Müllgebühren

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

in der Gemeinderatssitzung am 28.10.2025 wurde über die Anpassung der Müllgebühren für die Rest- und Biomüllabfuhr beraten und anschließend beschlossen.

Laut gesetzlicher Vorgabe müssen die Müllgebühren die betriebswirtschaftlich relevanten Kosten decken. Die dafür kalkulierten Gebühren sind so festzulegen, dass sie den tatsächlichen Bedarf abdecken, ohne auf Steuergelder zurückzugreifen. Die zu erwartenden Einnahmen aus den Gebühren fließen dabei in die Kalkulation ein und bilden die Grundlage für die Gebührenerhebung.

Entsprechend den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wurden die Gebühren für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 30.12.2028 neu festgesetzt. 

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Veröffentlicht: 15.12.2025
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